Private Krankenversicherung und Beihilfe
Wenn Sie über eine PKV oder über die Beihilfe bzw. Heilfürsorge versichert sind, werden in der Regel Sprechstundentermine sowie die ersten (probatorischen) Sitzungen von den Kostenträgern übernommen.
Coaching und Selbstzahler*innen
Es ist ebenso möglich eine Therapie als Selbstzahler*in durchzuführen.
Im Coaching kann an umgrenzten Themen gearbeitet werden. Diese können im privaten, familiären oder beruflichen Bereich liegen. Die Kosten hierfür werden nicht von den Krankenversicherungen übernommen.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Sollten Sie gesetzlich versichert sein, kann eine Psychotherapie in meiner Praxis ausschließlich über das sog. Kostenerstattungsverfahren erfolgen. Informieren Sie sich hierzu bitte zunächst bei Ihrer Krankenkasse, ob und unter welchen Bedingungen ein solches Verfahren möglich ist (Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V).